Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Aaron Breuer – Klex Design
Stand: Juli 2026
§1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen
Aaron Breuer – Klex Design
(nachfolgend "Auftragnehmer")
und seinen Kunden (nachfolgend "Auftraggeber") über die Erbringung von kreativen Dienstleistungen.
(2) Die Leistungen umfassen insbesondere:
Grafikdesign
Logoentwicklung
Branding und Corporate Design
Printdesign
Webdesign
Social-Media-Betreuung
Content-Erstellung
Fotografie
Videografie
Motion Design
Beratung im Bereich Gestaltung und digitale Medien
(3) Diese AGB gelten sowohl gegenüber Unternehmern als auch Verbrauchern.
§2 Vertragsschluss
(1) Ein Vertrag kommt durch eine schriftliche Auftragsbestätigung, die Annahme eines Angebots oder eine anderweitige ausdrückliche Vereinbarung zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber zustande.
(2) Angebote sind, sofern nicht anders angegeben, 14 Tage gültig.
(3) Mündliche Vereinbarungen bedürfen zur besseren Nachvollziehbarkeit grundsätzlich einer Bestätigung in Textform (z. B. E-Mail).
§3 Leistungsumfang und Änderungswünsche
(1) Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot oder der individuellen Vereinbarung.
(2) Sofern im Angebot nichts anderes vereinbart wurde, sind zwei Korrekturschleifen im Leistungsumfang enthalten.
(3) Weitere Änderungswünsche sowie zusätzliche Leistungen, die über den ursprünglich vereinbarten Umfang hinausgehen, werden nach Aufwand berechnet.
(4) Der Auftragnehmer berechnet zusätzliche Leistungen mit einem Stundensatz von 45,00 € pro Stunde, sofern kein abweichender Satz vereinbart wurde.
(5) Änderungen des Leistungsumfangs während eines laufenden Projekts können zu Anpassungen von Zeitplan und Vergütung führen.
§4 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
(1) Der Auftraggeber verpflichtet sich, alle für die Durchführung des Projekts erforderlichen Inhalte, Informationen und Materialien rechtzeitig bereitzustellen.
Hierzu gehören insbesondere:
Texte
Bilder
Logos
Markeninformationen
Zugangsdaten
Freigaben
(2) Verzögerungen aufgrund verspäteter Mitwirkung des Auftraggebers verlängern vereinbarte Fristen entsprechend.
(3) Der Auftraggeber stellt sicher, dass von ihm bereitgestellte Inhalte frei von Rechten Dritter sind und verwendet werden dürfen.
§5 Vergütung und Zahlungsbedingungen
(1) Die Vergütung richtet sich nach dem individuellen Angebot.
(2) Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zahlbar.
(3) Die Zahlung erfolgt ausschließlich per Überweisung, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
(4) Bei umfangreichen Projekten ist der Auftragnehmer berechtigt, Teil- oder Abschlagszahlungen zu vereinbaren.
(5) Bei Projekten mit einem Auftragswert ab 3.000 € kann eine angemessene Vorauszahlung vereinbart werden.
§6 Projektabnahme und Freigaben
(1) Der Auftraggeber verpflichtet sich, bereitgestellte Arbeitsergebnisse zeitnah zu prüfen.
(2) Freigaben des Auftraggebers gelten als Bestätigung, dass die Leistung den vereinbarten Anforderungen entspricht.
(3) Vor Druckproduktion, Veröffentlichung oder finaler Verwendung von Dateien ist der Auftraggeber verpflichtet, die finalen Daten zu prüfen und freizugeben.
(4) Nach erfolgter Freigabe trägt der Auftraggeber die Verantwortung für erkennbare Fehler, insbesondere:
Tippfehler
falsche Inhalte
fehlerhafte Angaben
Druckdatenfehler
§7 Nutzungsrechte und Urheberrecht
(1) Alle durch den Auftragnehmer erstellten Designs, Konzepte und kreativen Leistungen unterliegen dem Urheberrecht.
(2) Mit vollständiger Zahlung erhält der Auftraggeber die vereinbarten Nutzungsrechte.
(3) Soweit nicht anders vereinbart, erhält der Auftraggeber ein einfaches Nutzungsrecht zur vereinbarten Verwendung.
(4) Eine Bearbeitung, Weitergabe oder Übertragung der Nutzungsrechte an Dritte ist ohne ausdrückliche Vereinbarung nicht gestattet.
(5) Erweiterte Nutzungsrechte können individuell vereinbart und zusätzlich vergütet werden.
§8 Herausgabe von Arbeitsdateien
(1) Offene Arbeitsdateien wie beispielsweise:
Adobe Illustrator Dateien
Photoshop Dateien
After Effects Projekte
Premiere Pro Projekte
sind grundsätzlich nicht Bestandteil der Leistung.
(2) Eine Herausgabe offener Dateien kann individuell vereinbart und zusätzlich vergütet werden.
§9 Fremdmaterialien und Drittanbieter
(1) Für Projekte können Materialien Dritter verwendet werden, beispielsweise:
Schriftarten
Stockbilder
Musik
Plugins
Templates
Softwarebestandteile
(2) Der Auftragnehmer räumt nur diejenigen Rechte ein, die ihm selbst zur Weitergabe zur Verfügung stehen.
(3) Entstehende Lizenzkosten Dritter können zusätzlich berechnet werden, sofern diese nicht ausdrücklich Bestandteil des Angebots sind.
§10 Fotografie und Videografie
(1) Bei Foto- und Videoprojekten können äußere Umstände wie Wetter, Lichtbedingungen oder örtliche Gegebenheiten Einfluss auf die Leistung haben.
(2) Erforderliche Ersatztermine oder Anpassungen werden individuell vereinbart.
(3) Der Auftraggeber ist dafür verantwortlich, erforderliche Genehmigungen und Einwilligungen Dritter einzuholen, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart.
§11 Social Media und Werbekampagnen
(1) Bei Social-Media-Leistungen übernimmt der Auftragnehmer keine Garantie für bestimmte Reichweiten, Interaktionen, Followerzahlen oder wirtschaftliche Erfolge.
(2) Änderungen und Einschränkungen durch Plattformanbieter wie beispielsweise Meta, Instagram oder andere Dienste liegen außerhalb des Einflussbereichs des Auftragnehmers.
(3) Werbebudgets für Anzeigenkampagnen sind nicht Bestandteil der Vergütung, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart.
(4) Der Auftragnehmer übernimmt keine Haftung für Ablehnungen, Sperrungen oder Änderungen durch Plattformanbieter.
§12 Haftung
(1) Der Auftragnehmer haftet nur für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden, soweit gesetzlich zulässig.
(2) Für Inhalte und Materialien, die vom Auftraggeber bereitgestellt werden, übernimmt der Auftragnehmer keine Verantwortung hinsichtlich bestehender Rechte Dritter.
(3) Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit bleibt bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
§13 Kündigung und Projektabbruch
(1) Wird ein Projekt durch den Auftraggeber vor Fertigstellung beendet, sind bereits erbrachte Leistungen zu vergüten.
(2) Bereits entstandene Kosten für Fremdleistungen, Lizenzen oder Materialien können zusätzlich berechnet werden.
§14 Referenznutzung
(1) Der Auftragnehmer ist berechtigt, fertiggestellte Projekte zu Referenzzwecken zu verwenden.
Dies umfasst insbesondere:
Portfolio
Website
Social Media
Präsentationen
(2) Eine Nutzung erfolgt nicht, wenn ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
§15 Datenschutz
(1) Personenbezogene Daten werden ausschließlich zur Durchführung und Abwicklung des Vertrags verarbeitet.
(2) Weitere Informationen ergeben sich aus der Datenschutzerklärung des Auftragnehmers.
§16 Widerrufsrecht für Verbraucher
(1) Verbrauchern steht das gesetzliche Widerrufsrecht zu.
(2) Die Einzelheiten ergeben sich aus der separaten Widerrufsbelehrung sowie dem Muster-Widerrufsformular.
§17 Schlussbestimmungen
(1) Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Textform.
(2) Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
(3) Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.